Nach dem Vorfall hat sich die verantwortliche Person vom Ereignisort entfernt, ohne sich um die Schadenregulierung zu kümmern. Die Polizei sucht Zeugen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Vorfall: Kollision mit Baustellenabschrankung und anschliessende Unfallflucht
Datum: Montag, 19. Oktober 2026
Zeit: Zirka 3 Uhr
Ort: Jurastrasse, Höhe VEBO, Oensingen
Fahrtrichtung: Kestenholzstrasse
Gesuchtes Fahrzeug: Vermutlich anthrazitfarbener BMW
In der Nacht auf Montag, 19. Oktober 2026, um zirka 3 Uhr, war eine derzeit unbekannte Person mit einem Auto auf der Jurastrasse in Oensingen in Richtung Kestenholzstrasse unterwegs.
Im Bereich der VEBO kollidierte sie mit der dortigen Baustellenabschrankung.
Mehrere Tausend Franken Schaden – Lenker fährt weiter
Dabei entstand ein Schaden von mehreren Tausend Franken.
Die schadenverursachende Person entfernte sich nach dem Vorfall vom Ereignisort, ohne sich um die Schadenregulierung zu kümmern.
Polizei sucht anthrazitfarbenen BMW
Gemäss ersten Erkenntnissen dürfte die gesuchte Person mit einem anthrazitfarbenen BMW unterwegs gewesen sein.
Die Kantonspolizei Solothurn hat Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang Zeugen.
Zeugenaufruf: Wer hat die Kollision beobachtet?
Zeugenaufruf
Personen, welche den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zur schadenverursachenden Person machen können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Solothurn zu melden, Telefon 032 627 81 17.
Polizei.news informiert | Unfallflucht und Verkehrssicherheit
Nach einem Unfall weiterfahren? Diese Pflichten gelten in der Schweiz
Auch wenn bei einer Kollision keine anderen Fahrzeuge beteiligt sind, müssen Autofahrende ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Das gilt beispielsweise bei Schäden an Leitplanken, Verkehrsschildern, Baustellenabschrankungen oder anderen Einrichtungen entlang der Strasse.
Richtig handeln nach einer Kollision mit Sachschaden
1. Sofort anhalten und Unfallstelle sichern
Nach einer Kollision muss die fahrzeuglenkende Person anhalten. Die Unfallstelle ist so zu sichern, dass keine zusätzlichen Gefahren für andere Verkehrsteilnehmende entstehen.
2. Geschädigte verständigen
Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss die geschädigte Person oder die verantwortliche Stelle benachrichtigen. Ist dies nicht möglich, muss unverzüglich die Polizei informiert werden.
3. Schäden nicht einfach ignorieren
Auch scheinbar kleinere Beschädigungen an Verkehrseinrichtungen können kostspielige Reparaturen verursachen oder ein Sicherheitsrisiko darstellen.
4. Bei gefährlichen Hindernissen die Polizei verständigen
Beschädigte Abschrankungen oder Gegenstände auf der Fahrbahn sollten rasch gemeldet werden. Bei dringenden Situationen ist die Polizei in der Schweiz unter 117 erreichbar.
Warum Baustellenabschrankungen wichtig sind
Baustellenabschrankungen sollen Verkehrsteilnehmende vor Hindernissen, offenen Baugruben oder anderen Gefahren schützen. Gleichzeitig helfen sie dabei, den Verkehrsfluss sicher an Arbeitsbereichen vorbeizuleiten.
Werden solche Einrichtungen durch eine Kollision verschoben oder beschädigt, kann ihre Schutz- und Warnfunktion beeinträchtigt sein. Besonders bei Dunkelheit sind gut erkennbare und korrekt aufgestellte Absperrungen wichtig.
Welche Beobachtungen helfen der Polizei?
Bei der Suche nach einer unbekannten fahrzeuglenkenden Person können bereits kleine Details wertvoll sein. Dazu gehören etwa die Farbe, Marke oder Fahrtrichtung eines Fahrzeugs, ein Teil des Kontrollschilds oder auffällige Beschädigungen.
Wer einen Unfall beobachtet hat, sollte seine Erinnerungen möglichst zeitnah festhalten und die Informationen der Polizei mitteilen. Wichtig ist, nur tatsächlich beobachtete Angaben zu machen und Vermutungen als solche zu kennzeichnen.