18 E-Scooter im Lieferwagen entdeckt: Zoll kassiert Abgaben und über 1000 Fr. Busse

(Kaiserstuhl AG). Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben bei einer mobilen Zollkontrolle in Kaiserstuhl einen Lieferwagen mit 18 unverzollten E-Scootern gestoppt.

Der Lenker war bereits früher wegen nicht korrekt angemeldeter Einfuhren von Handelswaren aufgefallen. Er musste die geschuldeten Abgaben sowie eine Busse bezahlen.

Polizei.news | Schweiz | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrollort: Kaiserstuhl im Kanton Aargau.
  • Zeitpunkt: 15. Oktober 2026, am Nachmittag.
  • Kontrollbehörde: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
  • Fahrzeug: Lieferwagen mit Schweizer Kontrollschildern.
  • Lenker: 30-jähriger Schweizer.
  • Ladung: 18 E-Scooter verschiedener Modelle und vier Ladegeräte.
  • Warenwert: Über 10’000 Franken.
  • Zollpapiere: Erforderliche Dokumente fehlten.
  • Vorgeschichte: Der Lenker war bereits wegen nicht korrekt angemeldeter E-Scooter-Einfuhren bekannt.
  • Einfuhrabgaben: Mehrere hundert Franken.
  • Busse: Über 1000 Franken.

18 unverzollte E-Scooter bei mobiler Zollkontrolle entdeckt

Kaiserstuhl (AG): Am Nachmittag des 15. Oktober 2026 stoppte eine mobile Einheit des BAZG in Kaiserstuhl einen Lieferwagen mit Schweizer Kennzeichen. Bei der Überprüfung des 30-jährigen Schweizer Lenkers stellte sich heraus, dass dieser dem Zoll bereits bekannt war. Er hatte in der Vergangenheit E-Scooter ohne korrekte Zollanmeldung in die Schweiz eingeführt.

E-Scooter und Ladegeräte im Wert von über 10’000 Franken

Bei der Überprüfung der Ladung stiessen die Einsatzkräfte erneut auf insgesamt 18 E-Scooter verschiedener Modelle sowie vier Ladegeräte. Der Gesamtwert der Waren belief sich auf über 10’000 Franken. Die erforderlichen Zollpapiere konnte der 30-Jährige nicht vorweisen.

Mehrere hundert Franken Abgaben und über 1000 Franken Busse

Das BAZG veranlagte die Waren von Amtes wegen. Die geschuldeten Einfuhrabgaben beliefen sich auf mehrere hundert Franken. Zudem musste der Lenker eine Busse von über 1000 Franken bezahlen.

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: Aufgaben und Weiterentwicklung

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sorgt für umfassende Sicherheit an der Grenze. Es übernimmt Schutz- und Kontrollfunktionen, erhebt Zölle und Abgaben und trägt rund einen Drittel der gesamten Bundeseinnahmen bei. Mit der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration leistet das BAZG auch einen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz. Weiter übernimmt es Aufgaben in rund 100 nichtzollrechtlichen Bereichen wie Heilmittel, Artenschutz oder Markenschutz. Es gehört zum Auftrag des BAZG, Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren.

Schwerpunkte der Weiterentwicklung des BAZG sind das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT und die Totalrevision des Zollgesetzes. Ziel sind effizientere Grenzprozesse durch die konsequente Vereinheitlichung, Vereinfachung und Digitalisierung von Abläufen.

 

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)


Polizei.news informiert | Zoll und Wareneinfuhr

Waren in die Schweiz einführen: Das sollten Privatpersonen und Händler wissen

Ob Elektronikgeräte, Maschinen, Ersatzteile oder andere Handelswaren: Beim Import in die Schweiz sind verschiedene Zoll- und Steuervorschriften zu beachten. Eine gute Vorbereitung erleichtert die Abfertigung und hilft, zusätzliche Kosten oder Verzögerungen zu vermeiden.

1. Private Einkäufe und Handelswaren unterscheiden

Für Waren, die Reisende persönlich für den privaten Gebrauch oder als Geschenk mitführen, gelten andere Regeln als für kommerzielle Wareneinfuhren.

Wer Waren zum Weiterverkauf oder für eine geschäftliche Tätigkeit einführt, muss die entsprechenden Vorschriften für Handelswaren beachten. Die Bestimmungen für den privaten Reiseverkehr sind dafür nicht automatisch anwendbar.

2. Rechnungen und Warenangaben bereithalten

Für eine korrekte Zollanmeldung sind zuverlässige Angaben über die eingeführten Waren wichtig. Dazu gehören insbesondere Art, Menge und Wert der Produkte.

Rechnungen, Kaufbelege, Lieferscheine und weitere erforderliche Dokumente sollten vollständig vorliegen. Bei gewerblichen Einfuhren können zusätzliche Angaben zur Einreihung, Herkunft und zum Verwendungszweck erforderlich sein.

3. Einfuhrabgaben vor dem Kauf berücksichtigen

Der Einkaufspreis im Ausland ist nicht immer mit den gesamten Importkosten gleichzusetzen. Je nach Ware können bei der Einfuhr Mehrwertsteuer, Zollabgaben oder weitere Kosten anfallen.

Auch Transport-, Versicherungs- und Abfertigungskosten können eine Rolle spielen. Für Unternehmen und Händler lohnt es sich deshalb, die voraussichtlichen Gesamtkosten bereits vor einer Bestellung zu berechnen.

4. Besondere Produktvorschriften beachten

Nicht alle Waren dürfen ohne zusätzliche Voraussetzungen in die Schweiz eingeführt oder hier verkauft werden. Je nach Produkt können technische Anforderungen, Sicherheitsvorschriften oder besondere Bewilligungen gelten.

Bei Elektrogeräten sind beispielsweise die anwendbaren Vorschriften zur Produktsicherheit und elektrischen Sicherheit wichtig. Bei Fahrzeugen können zusätzlich Anforderungen an die Zulassung und den Betrieb im Strassenverkehr bestehen.

5. Die Zollanmeldung im Voraus organisieren

Für die Einfuhr von Handelswaren stehen elektronische Zollverfahren zur Verfügung. Welche Anmeldung erforderlich ist, hängt von der Art des Transports und der jeweiligen Sendung ab.

Unternehmen können die Abwicklung selbst organisieren oder spezialisierte Speditions- und Zolldienstleister beiziehen. Wichtig ist, dass die Anmeldung vollständig und korrekt erfolgt und die notwendigen Unterlagen verfügbar sind.

Gut zu wissen: Auch ein Transport in einem Fahrzeug mit Schweizer Kontrollschildern ist nicht automatisch von den Einfuhrbestimmungen befreit. Entscheidend sind die eingeführten Waren und die dafür geltenden Zoll- und Steuerregeln.

Praktischer Tipp: Erstellen Sie für grössere Wareneinfuhren eine einfache Checkliste mit Warenbeschreibung, Stückzahl, Rechnungswert, Herkunft, Lieferunterlagen und erforderlichen Bewilligungen. So lassen sich fehlende Dokumente frühzeitig erkennen.

Weitere Informationen: Nachrichten und Hintergrundwissen zu Zoll, Grenzen und Wareneinfuhren bietet Polizeinews Aargau.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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