Schwerer Gerüststurz: Metallteil durchbohrt Oberkörper von Arbeiter (37)

(Oberstammheim ZH). Am Dienstagvormittag (3.11.2026) ist in Oberstammheim ein Mann aus grosser Höhe von einem Gerüst gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt.

Gegen 9.40 Uhr stürzte ein 37-jähriger Mann von einem Gerüst auf den Boden.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Oberstammheim, Kanton Zürich.
  • Datum: Dienstag, 3. November 2026.
  • Uhrzeit: Gegen 9.40 Uhr.
  • Unfallart: Schwerer Arbeitsunfall beim Gerüstabbau.
  • Verletzter: 37-jähriger Mann.
  • Sturz: Aus grosser Höhe von einem Gerüst auf den Boden.
  • Besonderheit: Ein Metallgegenstand durchbohrte den Oberkörper des Mannes.
  • Verletzungen: Schwer; der Metallgegenstand blieb im Oberkörper stecken.
  • Rettung: Transport in ein Spital.
  • Unfallursache: Noch ungeklärt.
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Zürich und Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland.
  • Spurensicherung: Spezialisten der Kantonspolizei Zürich.
  • Weitere Einsatzkräfte: Rettungsdienst des Spitals Winterthur, Notarzt und Suva-Spezialist für Arbeitssicherheit auf Baustellen.

37-Jähriger stürzt beim Gerüstabbau in die Tiefe

Nach ersten Erkenntnissen war er gerade dabei, das Gerüst zurückzubauen, als er aus noch ungeklärten Gründen abstürzte. Dabei wurde er von einem Metallgegenstand durchbohrt, der in seinem Oberkörper stecken blieb. Mit schweren Verletzungen musste er in ein Spital gebracht werden.

Polizei und Staatsanwaltschaft untersuchen Unfallhergang

Der genaue Hergang des Arbeitsunfalls ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Diese werden durch die Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland geführt. Für die Spurensicherung und die Dokumentation der Unfallstelle standen Spezialisten der Kantonspolizei Zürich im Einsatz.

Rettungsdienst, Notarzt und Suva-Spezialist vor Ort

Zusammen mit der Kantonspolizei Zürich standen ein Rettungsdienst des Spitals Winterthur, ein Notarzt sowie ein SUVA-Spezialist für Arbeitssicherheit auf Baustellen im Einsatz.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich


Polizei.news informiert | Arbeitssicherheit auf Baustellen

Gerüstabbau: Sieben lebenswichtige Sicherheitsregeln gegen schwere Absturzunfälle

Arbeiten auf Gerüsten gehören zu den Tätigkeiten mit einem besonders hohen Absturzrisiko. Vor allem bei der Montage und Demontage verändern sich die Arbeitsbedingungen laufend: Schutzgeländer werden versetzt, Gerüstbeläge entfernt und tragende Bauteile zurückgebaut. Die Suva betont deshalb, dass auch beim Gerüstabbau jederzeit wirksame Schutzmassnahmen vorhanden sein müssen.

1. Auch beim Rückbau gilt die Absturzsicherung

Beim Erstellen und Abbauen von Fassadengerüsten müssen Arbeitnehmende ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern gegen Absturz gesichert sein. Die frühere sogenannte Freifeldregel wurde mit der Revision der Bauarbeitenverordnung Anfang 2022 aufgehoben.

Mögliche Schutzmassnahmen sind beispielsweise ein vorlaufender Seitenschutz oder eine geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Entscheidend ist, dass die Sicherung bereits vorhanden ist, bevor sich eine Person einer Absturzkante aussetzt.

2. Rückbau in einer sicheren Reihenfolge durchführen

Ein Gerüst darf nicht wahllos zerlegt werden. Werden Bauteile in der falschen Reihenfolge entfernt, können Standfestigkeit und Absturzsicherung beeinträchtigt werden.

Gerüstarbeiten müssen nach den Vorgaben des Herstellers und einer geeigneten Arbeitsplanung durchgeführt werden. Bestehende Verankerungen, Gerüstbeläge und Seitenschutzeinrichtungen dürfen erst dann entfernt werden, wenn die Sicherheit für den nächsten Arbeitsschritt gewährleistet ist.

3. Kollektive Schutzmassnahmen haben Vorrang

Technische Schutzmassnahmen wie Geländer und Seitenschutz sichern mehrere Personen gleichzeitig und verhindern, dass ein Absturz überhaupt stattfinden kann.

Die Suva empfiehlt deshalb, kollektive Schutzmassnahmen vorrangig einzusetzen. Ist ein solcher Schutz beim Gerüstabbau nicht möglich, können geeignete persönliche Absturzschutzsysteme erforderlich sein. Diese dürfen nur von dafür ausgebildeten Personen verwendet werden.

4. Persönliche Schutzausrüstung richtig verwenden

Ein Auffanggurt allein verhindert keinen Absturz. Erst das vollständige und korrekt verwendete System mit geeigneten Anschlagpunkten, Verbindungsmitteln und ausreichendem Freiraum kann seine Schutzwirkung entfalten.

Persönliche Absturzschutzsysteme müssen vor jeder Benutzung kontrolliert und regelmässig fachgerecht geprüft werden. Mitarbeitende benötigen eine entsprechende Ausbildung. Zudem muss vor Arbeitsbeginn feststehen, wie eine nach einem Sturz aufgefangene Person rasch gerettet werden kann.

5. Arbeitsbereich am Boden sichern

Beim Gerüstabbau werden Gerüstrohre, Metallteile, Beläge und weitere Bauteile bewegt. Herabfallende Gegenstände können für Personen am Boden lebensgefährlich sein.

Sichern Sie deshalb den Bereich unter den Arbeitsstellen gegen unbefugten Zutritt. Bauteile sind kontrolliert abzulassen oder mit geeigneten Hilfsmitteln zu transportieren. Sie dürfen nicht unkontrolliert aus der Höhe geworfen werden. Sichere Verkehrswege und eine klare Abstimmung zwischen den Beteiligten sind besonders wichtig.

6. Bei Gefahr sofort die Arbeit stoppen

Unsichere Gerüstbeläge, fehlende Geländer, ungeeignete Anschlagpunkte oder unklare Arbeitsabläufe dürfen nicht einfach hingenommen werden.

Die lebenswichtigen Regeln der Suva folgen einem klaren Grundsatz: Bei Gefahr die Arbeit stoppen, die Gefahr beheben und erst danach weiterarbeiten. Beschäftigte sollen erkannte Mängel melden. Verantwortliche müssen sicherstellen, dass die Arbeiten erst unter sicheren Bedingungen fortgesetzt werden.

7. Nach einem Absturz keine eingedrungenen Gegenstände herausziehen

Schwere Stürze können neben Knochenbrüchen auch lebensgefährliche innere Verletzungen verursachen. Besonders kritisch sind Gegenstände, die in den Körper eingedrungen sind.

Alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst unter 144. Ein im Körper steckender Gegenstand darf von Laien nicht herausgezogen werden, da dadurch schwere Blutungen ausgelöst oder verstärkt werden können. Die verletzte Person sollte möglichst ruhig gehalten und nur bei unmittelbarer Gefahr bewegt werden. Befolgen Sie die Anweisungen der Notrufzentrale.

Gut zu wissen: Die Suva weist darauf hin, dass sich in der Schweiz jährlich mehr als 10’000 Berufsunfälle durch Abstürze ereignen. Solche Unfälle können selbst aus vergleichsweise geringer Höhe tödlich enden. Eine wirksame Absturzsicherung ist deshalb kein optionaler Zusatz, sondern ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit.

Praktischer Tipp: Vor jedem neuen Arbeitsschritt beim Gerüstabbau sollten sich die Beteiligten drei Fragen stellen: Ist mein Standplatz sicher? Bin ich zuverlässig gegen Absturz geschützt? Können gelöste Bauteile andere Personen gefährden? Ist eine dieser Fragen nicht eindeutig mit Ja zu beantworten, muss die Situation vor dem Weiterarbeiten geklärt werden.

Weitere Informationen: Zusätzliche Hinweise zum Schutz vor Arbeitsunfällen und zur allgemeinen Unfallprävention finden Sie auf Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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