Zürich ZH: Vier ehemalige Gazprombank-Mitarbeiter endgültig verurteilt
Das Bundesgericht bestätigt die Schuldsprüche gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Gazprombank (Schweiz) AG wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften.
Das Urteil präzisiert die Sorgfaltspflichten von Finanzintermediären bei der Feststellung wirtschaftlich berechtigter Personen und stärkt die Bekämpfung der Geldwäscherei.
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich erhob am 2. November 2022 Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Gazprombank, darunter den damaligen CEO, wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften gemäss Art. 305ter Abs. 1 StGB.
Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, bei Konten zweier in Zypern beziehungsweise Panama domizilierter Offshore-Gesellschaften die wirtschaftlich berechtigte Person nicht mit der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt festgestellt zu haben.
Die Gesellschaften hatten gegenüber der Bank angegeben, dass ein russischer Cellist und enger Vertrauter des russischen Präsidenten an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt sei. Obwohl erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben bestanden, akzeptierten die Beschuldigten die Erklärungen ohne ausreichende zusätzliche Abklärungen.
Das Bezirksgericht Zürich sprach die vier angeklagten ehemaligen Mitarbeiter der Gazprombank Schweiz mit Urteil vom 27. März 2023 der mangelnden Sorgfalt bei Finanzgeschäften schuldig. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Schuldsprüche mit Urteil vom 13. Juni 2024.
Nun hat auch das Bundesgericht die Verurteilungen vollumfänglich bestätigt.
Das Bundesgericht stellt in seinem Urteil klar, dass ein Finanzintermediär bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben zusätzliche Abklärungen treffen muss. Er darf sich nicht leichthin mit der vom Kunden erhaltenen Erklärung zufriedengeben.
Ebenso hielt das Bundesgericht fest, dass für die Strafbarkeit nicht nachgewiesen werden muss, dass tatsächlich eine unzutreffende wirtschaftlich berechtigte Person festgestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich begrüsst das Urteil des Bundesgerichts. Die korrekte Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person ist ein zentrales Element der Bekämpfung von Geldwäscherei.
Das Urteil des Bundesgerichts sendet daher ein wichtiges Signal an den Finanzplatz Schweiz.
Quelle: Staatsanwaltschaft Kanton Zürich
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