Unbewilligte Demo eskaliert: Brennende Barrikaden und Feuerwehr im Einsatz

(Basel BS). Am Samstag, 31. Oktober 2026, fand eine unbewilligte Kundgebung statt.

Rund 150 Personen zogen durch die Innenstadt, weshalb der öffentliche Verkehr eingestellt werden musste und auch der Individualverkehr beeinträchtigt wurde. Auf der Demoroute kam es zu einzelnen Sachbeschädigungen, am St. Johanns-Platz errichteten die Demonstrierende Barrikaden und setzten diese in Brand.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Datum: Samstag, 31. Oktober 2026.
  • Beginn: Um 21 Uhr auf dem Claraplatz.
  • Teilnehmende: Rund 150 Personen.
  • Bewilligung: Die Kundgebung war nicht bewilligt.
  • Route: Über die Mittlere Brücke und den Marktplatz bis zum St. Johanns-Platz.
  • Verkehr: Öffentlicher Verkehr eingestellt und Individualverkehr behindert; auch die Tramlinie 11 betroffen.
  • Sachbeschädigungen: Einzelne Vorfälle entlang der Demoroute.
  • Barrikaden: Gegen 22.30 Uhr am St. Johanns-Platz errichtet und angezündet.
  • Polizeieinsatz: Die Kantonspolizei Basel-Stadt intervenierte.
  • Feuerwehr: Die Berufsfeuerwehr von Rettung Basel-Stadt löschte die brennenden Barrikaden.

Demonstrationszug durch die Basler Innenstadt

Die Demonstrationsteilnehmenden besammelten sich um 21 Uhr am Claraplatz. Da sie auf der Fahrbahn standen, wurde die Durchfahrt des öffentlichen Verkehrs behindert und musste eingestellt werden. Nach ersten Ansprachen zog der Demozug durch die Greifengasse, über die Mittlere Brücke und die Eisengasse zum Marktplatz. Nach weiteren Ansprachen gingen sie weiter durch die Marktgasse, den Blumenrain und die St. Johanns-Vorstadt bis zum St. Johanns-Platz.

Gegen 22.30 Uhr blockierten sie dort weiter die Fahrbahn und dadurch auch den Verkehr, was dazu führte, dass auch die Linie 11 weiter behindert wurde. Die Demonstrierenden errichteten auf der Fahrbahn mit diversen Gegenständen Barrikaden und setzten diese in Brand. Nach einer Intervention durch die Kantonspolizei rannten die Demoteilnehmenden in den St. Johanns-Park davon. Die brennenden Barrikaden konnten durch die Berufsfeuerwehr der Rettung Basel-Stadt gelöscht werden.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt


Polizei.news informiert | Sicherheit bei Kundgebungen

Brennende Barrikaden und blockierte Strassen: So schützen sich Unbeteiligte

Versammlungen und Demonstrationen können zu vorübergehenden Verkehrseinschränkungen führen. Wenn Gegenstände auf die Fahrbahn gebracht oder angezündet werden, entstehen zusätzliche Gefahren für Passanten, Verkehrsteilnehmende und Rettungskräfte. Wer zufällig in eine solche Situation gerät, sollte einige wichtige Sicherheitsregeln beachten.

1. Abstand zu brennenden Gegenständen halten

Brennende Abfallcontainer und andere Barrikaden können starke Hitze, Rauch und gefährliche Brandgase entwickeln. Auch Gegenstände in unmittelbarer Nähe können Feuer fangen.

Halten Sie Abstand und gehen Sie nicht durch Rauchwolken. Versuchen Sie nicht, grössere Brände selbst zu löschen oder brennende Gegenstände wegzuräumen. Alarmieren Sie bei einem Brand die Feuerwehr unter 118, sofern diese noch nicht vor Ort ist.

2. Bei Verkehrssperrungen nicht eigenmächtig ausweichen

Wenn Demonstrationszüge Fahrbahnen oder Tramgleise blockieren, können Busse und Trams vorübergehend nicht verkehren. Auch Autofahrende müssen mit Umleitungen rechnen.

Beachten Sie Absperrungen und die Anweisungen der Polizei. Fahren Sie nicht auf Trottoirs oder durch gesperrte Strassen, um eine Behinderung zu umgehen. Prüfen Sie bei Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr die aktuellen Betriebsinformationen. Weitere Hinweise zu Verkehrsstörungen finden Sie bei Verkehrsmeldungen Schweiz.

3. Zufahrten für Feuerwehr und Sanität freihalten

Bei Bränden in dicht bebauten Stadtgebieten ist es wichtig, dass Einsatzfahrzeuge möglichst ungehindert zum Ereignisort gelangen können.

Bleiben Sie nicht an Engstellen stehen, um Fotos oder Videos zu machen. Halten Sie Zufahrten und Durchgänge frei und befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte. Weitere Informationen zur Arbeit der Feuerwehren bietet Feuerwehr News.

Gut zu wissen: Friedliche Versammlungen sind grundsätzlich durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Ob eine Kundgebung bewilligungspflichtig ist und welche Auflagen gelten, richtet sich nach den anwendbaren Vorschriften. Sachbeschädigungen und Brandstiftungen sind davon nicht gedeckt.

Praktischer Tipp: Wer bei einem Stadtbesuch plötzlich auf eine grössere Menschenansammlung mit brennenden Gegenständen trifft, sollte frühzeitig eine sichere Ausweichroute wählen und den Gefahrenbereich nicht zum Zuschauen aufsuchen.

Wichtige Notrufnummern: Polizei 117, Feuerwehr 118 und Sanität 144.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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